Vertragsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Dienstleistungen der Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH, insbesondere im Bereich der Entwicklung und Implementierung KI-gestützter Vertriebssoftware sowie die damit verbundenen Wartungs- und Supportleistungen.

(2) Die Erbringung der Entwicklungsleistungen erfolgt als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB.
Die Wartungs- und Supportleistungen nach Abnahme der Software erfolgen als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Diese AGB sind jederzeit auf der Website (XenturyAI.com) der Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH abrufbar.

 

§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Ressourcen, Daten und Zugänge rechtzeitig und auf eigene Kosten bereit.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und übernimmt hierfür die volle Verantwortung und Haftung.

(3) Verzögerungen oder Zusatzaufwände aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

 

  § 3 Leistungen des Anbieters

(1) Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den vertraglich definierten Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen.

(2) Die Bereitstellung der Software erfolgt spätestens 90 Tage nach Erhalt aller notwendigen Informationen vom Kunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Anpassungen oder Erweiterungen über den ursprünglichen Leistungsumfang hinaus bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Die Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH hat das Recht, zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Drittanbieter zu beauftragen.

 

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software / KI-Lösung.

(2) Eine Weitergabe, Duplizierung, Vermietung oder der Weiterverkauf der Software oder des implementierten KI-Systems an Dritte, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH ausgeschlossen.

(3) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsrechte ist Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH berechtigt, nach Abmahnung den Zugriff auf die betroffenen Funktionen zu sperren und ggf. Schadenersatz zu verlangen.

 

§ 5 Zahlungsmodalitäten

(1) Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.

(2) Werkvertragsleistungen sind in zwei Raten, oder gem. abweichender Angebotsbedingungen zu entrichten:

50 % bei Vertragsunterzeichnung
50 % nach Abnahme der Software

(3) Wartungs- und Supportleistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH nach Mahnung und Fristsetzung die Nutzung der Software einschränken oder sperren.

 

§ 6 Abnahme der Software / KI-Lösung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Software innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu testen und entweder die Abnahme zu erklären oder Mängel schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Abnahmefrist, ohne eine vorliegende Abnahme- oder Mängelanzeige des Auftraggebers, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgenommen.

(2) Eine produktive Nutzung der Software gilt als konkludente Abnahme.

 

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Werkvertrag endet mit der Abnahme der Software oder des KI-Systems.

(2) Die Wartungs- und Supportleistungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.

(3) Kündigungen sind schriftlich an die Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH, Alfred-Nobel-Str. 9, in 86151 Augsburg zu richten.

 

 § 8 Haftung

(1) Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH haftet gem. §8 (4) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den vertragstypischen Schaden gem. §8 (4)  begrenzt.

(3) Haftungsausschluss für Folgeschäden:

Keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Maximale Haftungssumme:

Die Haftungssumme zu §8 (1) bis (3) ist auf max. 10.000 EUR begrenzt.

(5) Keine Haftung für höhere Gewalt, Drittanbietersysteme oder sicherheitskritische Anwendungen.

(6) Der Auftragnehmer haftet für keine Schäden, die aufgrund von Anpassungen oder Veränderungen der Software / des KI-Systems, auf den Auftraggeber zurückzuführen sind. Daraus folgende erforderliche Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 9 Rechte bei Mängeln

(1) Der Auftragnehmer hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist.

(2) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

(3) Bereits erbrachte und abgenommene Leistungen sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.

 

§ 10 Drittanbieterabhängigkeit

(1) Die Software oder das KI-System kann teilweise auf Drittanbieter-Plattformen basieren.

(2) Die Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH haftet nicht für Ausfälle oder Störungen, die ausschließlich auf diese Drittanbieter zurückzuführen sind.

 

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller geschäftlichen und technischen Informationen.

(2) Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus.

(3) Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und nutzt diese ausschließlich zur Vertragserfüllung.

 

§ 12 Nutzung der Software / des KI-Systems & rechtliche Verantwortung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtmäßigen Nutzung der Software gemäß DSGVO, UWG und geltender EU-Regulierungen.

(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einholung und Dokumentation aller erforderlichen Einwilligungen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen.

 

§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB besteht ausschließlich bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(2) Da die Vertragsleistungen von Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB erbracht werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(3) Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges (AGB) un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.

(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag (AGB), soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, ist der Gerichtsstand der Sitz der Gantner & Schmidt – Wirtschaftskanzlei GmbH.

 

 Stand:
Februar 2025